Werker*in der Landwirtschaft
ARBEITSGEBIET
Die Werker*innen in der Landwirtschaft können aufgrund ihrer erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in Landwirtschaftlichen Betrieben mit Pflanzen- und Tierproduktion eingesetzt werden.
In diesem Beruf gibt es nur eine theoriereduzierte Fachpraktiker*innen-Ausbildung
AUSBILDUNGSINHALTE
In der dreijährigen Ausbildung erlernen die Werker/-innen in der Landwirtschaft:
- Umweltschutz und Landschaftspflege
- Pflanzenproduktion
- Ernten und Verwerten von pflanzlichen Produkten
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens
- Tierproduktion
- Versorgen von Tieren, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten von Tieren
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen und Geräten
- Zusatzqualifikation: Hilfe und Unterstützung beim Erwerb des Führerscheins für Flurfahrzeuge, Hilfe und Unterstützung beim Erwerb des KFZ- Führerscheins mit Anhänger.
AUSBILDUNGSORGANISATION
Die praktische Ausbildung findet in Kooperationsbetrieben der Landwirtschaft statt. Die theoretischen Lerninhalte vermittelt die Kreisberufsschule Ostholstein/ Nebenstelle Timmendorfer Strand.
AUSBILDUNGSORDNUNG
Nach §66 BBiG und der Ausbildungsordnung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
AUSBILDUNGSVERTRAG
Eingetragen in die Lehrlingsrolle der Landwirtschaftskammer. Die Abschlussprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.